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Kronwald Fahrzeugpflege GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Rechtliches

© 2026 Kronwald Fahrzeugpflege GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Kronwald Fahrzeugpflege GmbH, Potsdamer Straße 3, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugpflege geschlossen werden. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder direkt durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur schriftlich an. Die genannten Preise verstehen sich in EUR und sind als Richtwerte für unsere Dienstleistungen wie Lackkorrektur, Exterieur-Handwäsche, Rad- und Bremssattel-Detailing, Keramikversiegelung, Lackschutzfolie und Scheinwerferaufbereitung zu sehen. Der genaue Preis wird vor Leistungsbeginn individuell ermittelt und bestätigt.

2. Beschreibung der Dienstleistungen

Wir bieten ausschließlich professionelle Fahrzeugpflege- und Schutzdienstleistungen an: Scheinwerferaufbereitung zur Wiederherstellung der Lichtleistung, Lackkorrektur zum Entfernen von Kratzern und Oringsputz, Exterieur-Handwäsche für schonende Reinigung, Rad- und Bremssattel-Detailing für optimale Optik und Funktion, Keramikversiegelung als langfristiger Lackschutz sowie professionelle Lackschutzfolien (PPF). Jede Leistung wird nach höchsten handwerklichen Standards durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass bei älteren Fahrzeugen oder stark vorgeschädigten Lacken aufgrund der Materialbeschaffenheit keine absolute Schadensfreiheit garantiert werden kann. Der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Annahme wird protokolliert.

3. Haftungsausschluss und Gefahrübergang

Die Haftung für Schäden, die durch unsere Dienstleistungen entstehen, ist gesetzlich beschränkt. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Für alle anderen Schäden haftet unser Betrag bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich zu melden. Ein Gefahrübergang findet mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber statt. Wir haften nicht für Schäden an Inneneinrichtungen, Elektronik oder Komponenten, die nicht direkt Gegenstand der gewählten Dienstleistung waren.

4. Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in strikter Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zu Zwecken der Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation erheben wir nur die unbedingt notwendigen Daten. Für detaillierte Informationen darüber, welche Daten wir speichern, wie wir diese nutzen und welche Rechte Sie als Betroffener haben, verweisen wir auf unsere explizite Datenschutzerklärung, die auch über unsere Kontaktinformationen unter [email protected] abgerufen werden kann.

5. Geistiges Eigentum

Alle Texte, Bilder, Grafiken und spezifischen Verfahrensanleitungen, die wir im Rahmen unserer Arbeit oder auf unserer digitalen Präsenz erstellen, unterliegen dem Urheberrecht der Kronwald Fahrzeugpflege GmbH. Die Nutzung unserer Fotos von durchgeführten Lackkorrekturen oder Keramikversiegelungen zu werblichen Zwecken seitens des Auftraggebers bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ebenso ist die Vervielfältigung oder Nachahbung unserer spezifischen Service-Bezeichnungen und Markenauftritte ohne Genehmigung untersagt.

6. Kündigung und Stornierung

Der Auftraggeber kann den erteilten Auftrag jederzeit kündigen, muss uns jedoch entstandene Aufwandskosten sowie entgangenen Gewinn ersetzen. Wir behalten uns vor, Leistungen bei nicht gezahlter Anzahlung oder bei Gefahr im Verzug (z.B. fehlender Zugang zum Fahrzeug) zu sperren. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin berechnen wir pauschal 50% des geschätzten Leistungswerts. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers berechnen wir den vollen vereinbarten Preis, da die Arbeitszeit und Ressourcen für das Fahrzeug reserviert waren.

7. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

8. Gewährleistung und Verbraucherrechte

Wir gewähren die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei der Keramikversiegelung wird eine Haltbarkeit je nach Produkt und Pflege durch den Kunden garantiert; Abweichungen sind normal. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung, schriftlich an [email protected] zu melden. Wir bieten die Möglichkeit zur kostenfreien Nachbesserung bei nachgewiesenen Fehlern in der Handwerksleistung. Selbstverständlich bleiben Ihre zwingenden gesetzlichen Ansprüche aus dem BGB, insbesondere bei Personenschäden oder arglistigem Verschweiden von Mängeln, unberührt.

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